Von der Idee zum Projekt
Sie haben eine Projektidee? Dachau AGIL begleitet Sie auf dem Weg zur Förderung - vom ersten Schritt bis hin zum Zahlungsantrag. Unsere LAG-Managerinnen stehen Ihnen dabei jederzeit als direkte Ansprechpartnerinnen zur Seite.
LEADER-Projekte
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des Privat- und des öffentlichen Rechts. Dazu zählen beispielsweise Privatpersonen, Vereine, Kommunen oder Unternehmen.
- Wichtig ist, dass der Antragsteller das Projekt selbst als Projektträger umsetzt. Dabei ist zu beachten, dass 10 % der zuwendungsfähigen Kosten als Eigenmittel eingebracht werden müssen.
- Damit ein Projekt gefördert werden kann, muss es den Entwicklungs- und Handlungszielen unserer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) entsprechen und im LAG-Gebiet umgesetzt werden.
- Die Förderung ist pro Projekt auf maximal 250.000 € begrenzt,
- während Projekte mit weniger als 7.000 € Fördersumme grundsätzlich nicht bewilligt werden.
- Der Zuschuss der EU beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten (Nettokosten) bei nicht-produktiven Projekten und 30 % bei produktiven Projekten. Die verbleibenden Kosten müssen anderweitig finanziert werden, z. B. über Eigenmittel des Antragsstellers, öffentliche oder private Mittel, Spenden oder Eigenleistungen durch bürgerschaftliches Engagement.
- Die Mehrwertsteuer wird nicht gefördert und ist vom Projektträger selbst zu tragen.
Für die Einreichung Ihres Förderantrags haben wir die wichtigsten Unterlagen bereitgestellt. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, prüfen Sie alle Punkte des vorgegebenen Projektablaufplans sorgfältig - so stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt erfolgreich gefördert wird.
Projektablaufplan
Projektauswahl und Förderung
Nach der Erstellung Ihrer Projektunterlagen wird Ihre Projektidee dem Entscheidungsgremium unserer LAG vorgestellt und im Rahmen eines Projektauswahlverfahrens auf Förderfähigkeit geprüft. Ein positiver Beschluss des Gremiums ist die Voraussetzung dafür, dass Sie einen Förderantrag beim zuständigen Amt einreichen können.
Über die endgültige Förderung entscheidet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ingolstadt-Pfaffenhofen, das sich dabei an der LEADER-Förderrichtlinie (2023 - 2027) des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELFT) orientiert.
Wichtiger Hinweis: Der Maßnahmenbeginn ist erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich. Ein vorzeitiger Start führt zum Ausschluss der LEADER-Förderung.
Sie haben noch Fragen?
Dachau AGIL ist Ihr Ansprechpartner während des gesamten Prozesses. Sie haben die Idee - wir unterstützen. Wir begleiten Sie von der ersten Projektidee bis zum Zahlungsantrag.



