Die Mitgliederversammlung

stellt das oberste Vereinsorgan dar und findet mindestens einmal jährlich statt. In der Versammlung wird neben der Vorstellung des Sachstandsberichts die Finanzordnung freigegeben und ein Ausblick auf das kommende Jahr gegeben. 

 

Unsere Mitglieder

sind Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen des Landkeises und sowie Partnerinnen und Partner aus den Interessengruppen  „Wirtschaft, Vereine/Verbände/Organisationen und Privatpersonen“. 

 

Satzung

In unserer Satzung finden Sie alle Aufgaben der Mitgliederversammlung.