Die Mitgliederversammlung
stellt das oberste Vereinsorgan dar und findet mindestens einmal jährlich statt. In der Versammlung wird neben der Vorstellung des Sachstandsberichts die Finanzordnung freigegeben und ein Ausblick auf das kommende Jahr gegeben. Alle weiteren Aufgaben der Mitgliederversammlung finden Sie in der Satzung.